Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Get Solutions GmbH
(GETS) für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (Stand: 15.09.2008)
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Get Solutions GmbH i.G. und dem Kunden -- auch für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung sowie die zeitlich folgenden, nach Ablauf einer 14-tägigen Widerspruchsfrist nach § 16 dieses Vertrages akzeptierten Fassungen und die auf unserer Webseite einsehbare Datenschutzerklärung. Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht via Email) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Anlagen sind Bestandteil des Vertrages.
Die Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
Nimmt die Get Solutions GmbH den Auftrag des Kundens an, so geschieht dies zu den Bedingungen der bei Zugang der Annahmeerklärung geltenden aktuellen Preisliste.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist Get Solutions GmbH zum Rücktritt berechtigt.
Die Software GETS kann als Mehrplatzversion oder als Einzelplatzversion lizenziert werden. Die Kosten der Mehrplatzversion richten sich nach der Anzahl der Arbeitsplätze in einem Unternehmensstandort und darf nur an einem Unternehmensstandort genutzt werden.
Beim Einsatz an mehreren Firmenstandorten ist für jeden Standort jeweils der Erwerb einer eigenen Lizenz erforderlich.
Mit der Lizenz erwirbt der Kunde das Recht, zu Sicherungs- und Archivierungszwecken eine Kopie anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese alle Hinweise auf die Eigentumsrechte an der
Software enthält.
Der Kunde erhält die Software im Maschinencode. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
Die Installation der Software auf der Systemumgebung des Kunden nimmt dieser selbst vor.
Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar.
Liefertermine gelten nur annähernd, sofern sie die Fa. Get Solutions GmbH nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Vertragspartners, es sei denn, die Fa. Get Solutions GmbH hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Get Solutions GmbH durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat (Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder sonstige von der Get Solutions GmbH nicht zu vertretende Störungen); daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.
Teillieferungen sind zulässig, soweit die gelieferten Teile isoliert voll nutzbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Alle angegebenen Preise laut Preisliste sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung der Softwarelizenzkosten (inklusive Updates) erfolgt monatlich. Die den jeweiligen Monat betreffenden Kosten werden jeweils zum Letzten des Monats zur Zahlung fällig.:
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die jeweils fälligen Beträge im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Bankverbindung der Fa. Get Solutions GmbH zu Beginn des Vertragsverhältnisses bekannt zu geben.
Ändert sich die Bankverbindung des Kunden, so hat er der Get Solutions GmbH unverzüglich seine neue Bankverbindung bekannt zu geben.
Für jede fällige Zahlung, die aus vom Kunden zu vertretenden Umständen nicht per Lastschrift eingezogen werden konnte, ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 10,00 € zu bezahlen. Der Schadensersatzbetrag wird für jeden erfolglosen Lastschrifteinzug, mindestens aber für jede Rechnung, die nicht im Wege des Lastschriftverfahrens beglichen werden konnte, fällig, sofern der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur im wesentlich geringeren Umfang entstanden ist.
Die Zustellung der Rechnung erfolgt nach eigenem Ermessen der Get Solutions GmbH via Post oder im .pdf-Format via Email. Mahnungen bedürfen keiner besonderen Form.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlung länger als 14 Tage in Verzug (z. B. da der Lastschrifteinzug nicht möglich war), darf die Fa. Get Solutions GmbH die Software sperren. Somit ist keine Nutzung ab diesem Zeitpunkt mehr möglich, bis zur Begleichung der offenen Rechnung. Danach erfolgt unverzüglich die Freischaltung zur weiteren Nutzung.
Wird die Nutzung nach vorstehendem Absatz (6) gesperrt, so bleibt der Kunde trotzdem zur Zahlung der Vergütung für die Dauer der Sperre verpflichtet.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und bei groben Pflichtverletzungen der Get Solutions GmbH zu.
Die Software (Programm und Handbuch) ist durch die Urheberrechtsgesetze der Bundesrepublik Deutschland und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Die Get Solutions GmbH ist Eigentümer bzw. Inhaberin der Urheber und Nutzungsrechte und behält sich alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Software, einschließlich aller darin enthaltenen Urheberrechte, Patente, Rechte an Betriebsgeheimnissen, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten vor. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Get Solutions GmbH zu.
Die Get Solutions GmbH ist berechtigt, an der Software Urhebervermerke anzubringen. Ebenso ist die Get Solutions GmbH berechtigt, durch technische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei der Einstellung von Artikeln bzw. bei der Veröffentlichung von Angeboten (z.B. Auktionen, Festpreis-, Shop-Angebote) über die Software der Get Solutions GmbH im Internet (z. B. bei eBay.de) bei dem jeweiligen Artikel ein Hinweis darauf angebracht wird, dass die Einstellung mit der Software der Get Solutions GmbH erfolgte. Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass in der jeweiligen Angebotsbeschreibung der jeweilige Zusatz , z.B. "eingestellt mit Get Solutions" aufgenommen wird. Bei der Angebotserstellung erzeugt Get Solutions automatisch diesen Hinweis.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberhinweise ,die nach vorstehendem Absatz (2) angebracht worden sind, zu entfernen. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software zu vermieten, zu verleihen oder weiterzuverkaufen. Der Kunde verpflichtet sich, keinen anderen, als den vom Kunden intern beauftragten oder autorisierten Personen Zugang zur Software und zu den Unterlagen zu gestatten.
Die Get Solutions GmbH räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und maximal an den vertraglich vereinbarten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Ein Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Dekompilierung nach § 69e UrhG) und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Fa. Get Solutions GmbH.
Die Get Solutions GmbH kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch die Fa. Get Solutions GmbH nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Originalsoftware und vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Auf Anforderung der Get Solutions GmbH wird er die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Software gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbaren Aufwand reproduzierbar sind.
Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
Der Kunde ist verpflichtet, dass er im Rahmen seiner Angebote eine ausdrückliche Einwilligung des Käufers vor Vertragsschluss zur Erhebung seiner Daten einholt. Hierzu muss in jedem Angebot folgender Wortlaut verwendet werden: "Die Verkaufsabwicklung erfolgt automatisiert über die Software GETS im Auftrag des Verkäufers. Der Käufer willigt daher ein, dass seine Daten, Name, Anschrift, EMail-Adresse zum Zweck der Vertragsabwicklung an die Get Solutions GmbH übermittelt werden."
Der Kunde ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr verpflichtet, die gelieferte Software unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen (§ 377 HGB).
Voraussetzung für die Nacherfüllung ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Die Mängelrüge muss Informationen über die Art des Fehlers, das Modul, in dem der Fehler aufgetreten ist sowie die Arbeiten, die bei Auftreten des Fehlers durchgeführt wurden, enthalten.
Fehler, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, stellen keinen Mangel dar. Kein Mangel sind ebenfalls solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren.
Für Software, die vom Kunden geändert worden ist, erbringt die Get Solutions GmbH keine Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
Die Get Solutions GmbH erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass die Get Solutions GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom Kunden auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt.
Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, indem die Get Solutions GmbH dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschafft. Die Get Solutions GmbH kann hierbei die betroffene Software gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Software austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, unterrichtet dieser die Get Solutions GmbH unverzüglich schriftlich. Die Get Solutions GmbH wird nach ihrer Wahl und in Absprache mit dem Kunden die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Kunde darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Die Get Solutions GmbH wehrt die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gilt § 12.
Die Get Solutions GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Get Solutions GmbH steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
Bei Datenverlusten haftet die Get Solutions GmbH nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 9 Abs. 1) entstanden wäre.
Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln (§ 11) verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen die Software herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3, Abs. 4 BGB).
Bei Personenschäden (einschließlich Verletzung der Freiheit) sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheimzuhalten. Die Informationen und Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertragsgegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte unwahrscheinlich ist.
Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
Die Get Solutions GmbH gewährleistet, dass die personenbezogenen Daten der Kunden nach besten Möglichkeiten geschützt werden. Die Mitarbeiter von GETS unterliegen einer vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitserklärung nach Bundesdatenschutzgesetz.
Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass die Get Solutions GmbH seine Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und, sofern notwendig, an Dritte übermittelt. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung des Vertrages ausdrücklich zu. Zu produktbezogenen Aktivitäten rund um die Get Solutions GmbH können Daten auch an Service- und Vertriebspartner weitergegeben werden.
Der Kunde stimmt der Übermittlung der personenbezogenen Daten seiner Kunden (z.B. eBay-Käufer) an GETS im Rahmen der Verkaufsabwicklung durch den sog. Online-Webcheckout von GETS zu. Der Online-Webcheckout von GETS dient nur zur automatisierten Verkaufsabwicklung bzw. zum automatisierten Datenaustausch zwischen dem Kunden und dem Käufer.
Der Kunde verpflichtet sich, GETS von jeglichen Ansprüchen wegen nicht erlaubter Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten der Kunden des Kunden freizustellen.
Die Get Solutions GmbH ist berechtigt den Namen und Firmennamen des Kunden als Referenz in Online-, Offline und Printunterlagen anzugeben und damit zu werben, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich ablehnt.
Mit Abschluss des Vertrages erwirbt der Kunde eine Lizenz mit monatlicher Abrechnung (Monatslizenz) für die Software der Get Solutions GmbH inklusive der Updates. Der Lizenzvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und enthält eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahressende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Bei Vertragsende muss der Käufer die Software, alle Kopien sowie die gesamte Dokumentation vernichten.
Die Get Solutions GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern.
Die Ankündigung erfolgt per eMail an alle Kunden sowie folgend durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website der Get Solutions GmbH . Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.
Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist die Get Solutions GmbH unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Die Software wird ab diesem Zeitpunkt gesperrt. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen die Get Solutions GmbH geltend machen.
Ein Widerrufsrecht beim Erwerb der Software besteht im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht. Der Erwerber ist somit an den abgeschlossenen Vertrag gebunden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Unternehmenssitz im Ausland hat.
Als Erfüllungsort wird der Sitz der Get Solutions GmbH vereinbart.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Get Solutions GmbH ist 95028 Hof a. d. Saale, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und diese Gerichtsstandsvereinbarung von uns schriftlich bestätigt wird.